Der Bund Naturschutz lehnt die Änderung des Flächennutzungsplanes und die beabsichtigte Bebauung auf dem Grundstück ab.
Das Grundstück ist Teil des 2. Grünrings und daher von Bebauung freizuhalten. Auch ein Schulbau versiegelt die Grünfläche. Der 2. Grünring wird durch die großflächige Baumaßnahme in seiner Funktion erheblich beeinträchtigt. Es ist in Zeiten des Klimawandels in einer dicht bebauten Stadt mit einem großen Baudruck notwendig, unsere im Flächennutzungsplan ausgewiesenen wichtigen, die Gesamtstadt umfassenden Grünflächen zu schützen. Sie dienen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, sind Biotoptrittsteine, filtern Schadstoffe, kühlen im Sommer die Umgebung und sorgen für Feuchtigkeit in der Luft, speichern Wasser bei Starkregen, dienen der wohnungsnahen Erholung – um nur einige allgemeine Funktionen des 2. Grünrings zu nennen, die alljährlich mehr Bedeutung bekommen.
Besonders für die Menschen im Nordosten ist der 2. Grünring als Frischluftschneise notwendig, da hier die Belastungen der Luft durch die Raffinerien, Autobahn und Audi besonders groß sind. Für die Schule kann ein anderer Standort im Nordosten gefunden werden. Es gibt ganz in der Nähe ausgedehnte Bauflächen, die gerade in der Entwicklung sind bzw. entwickelt werden könnten. Mit den Planungen der Schule ist auch die Verlagerung von Schülern aus der Lessingschule vom Nordosten nach Ringsee verbunden. Solche mit zusätzlichem Verkehr über die Donau und langen Schulbusfahrten einhergehenden Schulsprengeleinteilungen sollten sich in Corona-und Nach-Corona-Zeiten von selbst verbieten und sind auch aus Klimaschutzgründen abzulehnen.